Bei der Betreuung meiner gewerblich tätigen Klienten werden sehr häufig auch Rechtsgebiete nachgefragt, die man als Wirtschaftsrechtsanwalt einfach „drauf haben“ muss. Dazu gehören bspw. Gesellschaftsrecht (insbesondere GmbH-Recht, GbR-Recht, UG-Recht), Gewerblicher Rechtsschutz (mit Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht), Handelsrecht, AGB-Recht, Vertragsrecht und Insolvenzrecht. Sprechen Sie mich an.