Im Baurecht hat man es leider häufig mit Insolvenzen zu tun. Ich berate und vertrete Sie als Bauherr oder Ihr Unternehmen als Gläubiger oder Schuldner in Insolvenzverfahren und auch im Vorfeld einer Insolvenz. Insolvenzverwaltungen führe ich zwar nicht selbst durch, weiß aber, wie Insolvenzverwalter agieren, wie ein Insolvenzverfahren abläuft und kenne die Probleme und Fallstricke.  Außerdem kooperiere ich auch mit regional tätigen Rechtsanwälten, die als Insolvenzverwalter tätig sind.

Buchhaltungs- und Bilanzkenntnisse sind bei der Bearbeitung insolvenzrechtlicher Fälle unumgänglich. Ihr Anwalt muss mit den Begriffen Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, „Rangrücktrittserklärung“ oder „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ etwas anzufangen wissen.  Ich erkläre Ihnen, was das ist und welche Auswirkungen das hat.